Unsere AGBs


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

 

careSTAR – Swiss Medical and Fly Care Professionals GmbH                                               (Version 05/2025)

 

 

 

1. Anwendbarkeit und Gültigkeit

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ergänzend zu den zwischen dem Auftraggeber und der careSTAR – Swiss Medical and Fly Care Professionals GmbH (nachfolgend „careSTAR“) geschlossenen Verträgen, Offerten oder Einsatzaufträgen. Sie regeln alle Punkte, die nicht ausdrücklich in einem individuellen Vertrag geregelt sind.

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von careSTAR bestätigt wurden.

Im privaten Rettungsdienst gilt das Obligationenrecht (OR) als Grundlage. Mit der Beauftragung eines Einsatzes kommt rechtlich ein Auftragsverhältnis gemäss OR Art. 394 ff. zustande, das auch stillschweigend erfolgen kann (OR Art. 1 Abs. 2).

Es gilt stets die aktuelle Version dieser AGB. careSTAR behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innert 3 Monaten nach Veröffentlichung, gelten die neuen AGB als akzeptiert.

 

 

 

2. Vertragsabschluss

 

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen mit:
- Unterzeichnung oder Zustimmung einer Offerte bzw. Auftragsbestätigung,
- oder mündlicher bzw. elektronischer Auftragserteilung (z. B. Notruf, Zuruf bei einem Ereignis, Erkennen einer Notfallsituation durch unser Fachpersonal, Hinweise von Personen, E-Mail, Einsatzanfrage).

Der Auftraggeber anerkennt mit dem Vertragsabschluss Art, Umfang und Kosten des Auftrages. Eine Annullierung nach Bestätigung berechtigt careSTAR, bereits entstandene Aufwendungen und Planungskosten vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

Dienstzeitverlängerungen oder -verkürzungen während eines Einsatzes sind im Sinne der Auftragserfüllung jederzeit möglich und werden nach Aufwand verrechnet.

 

3. Höhere Gewalt

 

Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Krieg, Terrorismus, Epidemien, behördliche Restriktionen, Naturkatastrophen, längere Stromausfälle etc.) kann careSTAR ihre Leistungen ganz oder teilweise einstellen oder anpassen. In diesen Fällen entfällt jede Haftung für nicht erbrachte Leistungen oder daraus entstehende Schäden.

 

 

 

4. Aufgaben und Leistungsumfang

 

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Auftrag, der Offerte oder der Einsatzvereinbarung. Zu den angebotenen Leistungen zählen insbesondere:


- Notfalleinsätze und präklinische Versorgung,
- Verlegungsfahrten und Repatriierungen,
- Sanitätsdienste an Veranstaltungen,
- Aus- und Weiterbildung im Bereich Notfallmedizin, Sicherheit und Erste Hilfe.

Alle Einsätze erfolgen nach den geltenden medizinischen und organisatorischen Richtlinien sowie unter der ärztlichen Leitung von careSTAR.

 

 

 

5. Einsicht in Unterlagen

 

Der Auftraggeber kann Einsicht in für den Auftrag relevante Unterlagen nehmen. Ausgenommen davon sind medizinische Einsatzprotokolle oder Daten, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen.

 

 

 

6. Tarife

 

Die vereinbarten Tarife verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt. Bei Änderungen von Löhnen, Betriebskosten oder rechtlichen Rahmenbedingungen darf careSTAR die Preise entsprechend anpassen.

Annullationsbedingungen:

a) Schulungen / Kurse
- bis 60 Tage vor Termin: keine Gebühr (Planungskosten vorbehalten)
- 30–59 Tage: 50 % der Angebotskosten
- 14–29 Tage: 75 % der Angebotskosten
- unter 14 Tage: 100 % der Angebotskosten

b) Veranstaltungen
- bis 60 Tage vor Termin: keine Gebühr (Planungskosten vorbehalten)
- 45–59 Tage: 50 % der Angebotskosten
- 30–44 Tage: 75 % der Angebotskosten
- unter 30 Tage: 100 % der Angebotskosten

c) Verlegungsfahrten / Repatriierungen
- bis 5 Tage vor Termin: keine Gebühr (Planungskosten, Tickets, Hotels vorbehalten)
- 2–4 Tage: 40 % der Angebotskosten
- unter 2 Tage: 100 % der Angebotskosten

 

 

 

7. Abrechnungsbedingungen

 

Dienstleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Angebrochene 15-Minuten-Einheiten gelten als volle Abrechnungseinheit. Fahrzeiten und Wartezeiten werden zu den jeweils gültigen Tarifen verrechnet.

Rechnungen für Patienten, die nach Behandlung an Veranstaltungen nicht fristgerecht bezahlen, gehen nach 30 Tagen an den Veranstalter über. Dieser übernimmt die ausstehende Forderung und kann sie bei seinem Kunden direkt einfordern.

 

 

 

  

 

8. Zahlungsbedingungen und Mahnverfahren

 

Rechnungen sind innert 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Ab dem 11. Tag tritt automatisch Zahlungsverzug ein.

Mahnverfahren:
- Zahlungserinnerung: nach 10 Tagen, keine Gebühr
- 1. Mahnung: 7 Tage nach Erinnerung, CHF 20.–, Verzugszins 5 % p.a. ab Erinnerung
- 2. Mahnung: 7 Tage nach 1. Mahnung, CHF 40.–
- Betreibung: 7 Tage nach 2. Mahnung, + alle Kosten, ohne weitere Ankündigung

Alle Mahn-, Betreibungs- und Inkassokosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Schuldners. careSTAR kann die Forderung jederzeit an ein externes Inkassounternehmen abtreten.

 

 

 

9. Kompetenzen

 

Das Personal von careSTAR ist berechtigt, zur Auftragserfüllung die notwendigen Grundstücke und Gebäude des Auftraggebers zu betreten. Weisungen dürfen ausschliesslich durch den Einsatzleiter oder die verantwortliche Person von careSTAR erteilt werden. Die medizinische Kompetenzdelegation erfolgt durch die ärztliche Leitung von careSTAR und gilt während sämtlicher Einsätze.

 

 

 

10. Haftung

 

careSTAR haftet für direkte Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für Folgeschäden, Verdienstausfälle oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die Haftpflichtdeckung besteht gemäss der Betriebshaftpflichtversicherung bis zu einer maximalen Schadenssumme von CHF 10 000 000.– weltweit.

 


careSTAR haftet nicht für Leistungsausfälle infolge Unfällen, Verkehrsbehinderungen, technischer Mängel oder höherer Gewalt.

 

 

 

 

 

11. Datenschutz

 

Sämtliche personenbezogenen und medizinischen Daten werden vertraulich behandelt und gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der DSGVO (EU) bearbeitet. Daten dürfen nur mit gesetzlicher Grundlage oder ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden.

 

 

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Hauptsitz der careSTAR GmbH. careSTAR ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz zu belangen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

 

 

 

13. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 

 

 


careSTAR – Swiss Medical and Fly Care Professionals GmbH
Hauptstrasse 104, 9422 Staad SG, Schweiz